Reparatur und Korrektur von Edelstahlgussteilen.- Ningbo Etdz Andrew Precision Cast Co., Ltd.
banner
Heim / Nachricht / Branchennachrichten / Reparatur und Korrektur von Edelstahlgussteilen.

Branchennachrichten

Reparatur und Korrektur von Edelstahlgussteilen.

Reparatur und Korrektur von Edelstahlgussteilen:
1. Eventuelle Mängel können durch Schleifen entfernt werden, die Größe nach dem Schleifen sollte jedoch den Maßtoleranzanforderungen des Gussstücks entsprechen.
2. Verformte Gussteile dürfen durch mechanische Methoden korrigiert werden. Nach der Korrektur sollten alle Teile auf Risse untersucht werden.
3. Sofern nicht anders angegeben, können Gussteile durch Schweißen repariert werden.
4. Wenn zur Reparatur Wolfram-Lichtbogenschweißen verwendet wird, müssen der Reparaturbereich und die Schweißtiefe den Vorschriften entsprechen. Hinweis: 1) Der Schweißreparaturbereich bezieht sich auf den Bereich nach der Erweiterung; 2) Schweißbereiche mit einer Schweißreparaturfläche von weniger als 2 cm2 werden nicht in die Anzahl der Schweißreparaturen einbezogen.
5. An derselben Stelle dürfen nicht mehr als drei Schweißreparaturen durchgeführt werden, und der Abstand zwischen den Rändern der Schweißzone (einschließlich der Schweißzone auf der gegenüberliegenden Seite) darf nicht kleiner sein als die Summe der Durchmesser der beiden benachbarten Schweißzonen.
6. Alle in wärmebehandeltem Zustand gelieferten Gussteile müssen nach der Schweißreparatur im Originalzustand wärmebehandelt werden und die mechanischen Eigenschaften der wärmebehandelten Gussteile müssen geprüft werden. Wenn die Fläche der Argon-Lichtbogenschweißzone weniger als 2 cm2 beträgt und der Abstand zwischen den Schweißzonen nicht weniger als 100 mm beträgt, ist keine Wärmebehandlung erforderlich. Aber bei einem Edelstahlguss sind es nicht mehr als fünf Stellen.
7. Im Schweißreparaturbereich dürfen keine Risse, Delaminationen oder unvollständige Schweißnähte vorhanden sein. In jedem Schweißbereich dürfen drei Poren oder Einschlüsse mit einem Durchmesser von nicht mehr als 2 mm und nicht mehr als 1/3 der Wandstärke vorhanden sein, und die Ränder dürfen nicht mehr als 2 mm betragen. Weniger als 10 mm. Vereinzelte Poren oder Einschlüsse mit einem Durchmesser von weniger als 0,5 mm zählen nicht dazu.
8. Bei Gussteilen, die in korrosiven Medien oder Atmosphären eingesetzt werden, ist die Verwendung von Flussmitteln während der Schweißreparatur nicht gestattet.
9. Sofern nicht anders angegeben, dürfen Edelstahlgussteile, die eine hohe Dichte erfordern, ausgebessert werden.